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Konzepte
 

Auslandsmaßnahmen

Stationäre Betreuungsstellen im Ausland sind individualpädagogische Hilfeformen, die als Ausnahme im Sinne des § 27, Abs. 2 SGBVIII gelten und als geeignete Hilfeformen Anwendung finden, wenn die Kinder und Jugendlichen vielschichtige und schwerwiegende Problemlagen aufweisen, die einen großen Abstand und einen grundlegenden Wechsel vom bisherigen Lebensumfeld erforderlich machen. Das bedeutet, dass diese pädagogische Maßnahme speziell für schwer entwicklungsgestörte und durch erlebte Traumatisierungen geschädigte und deviante Jugendliche konzipiert ist.  

Die stationären Hilfen im Ausland eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Erfahrungs- und Handlungsfelder, führen zu einer grundlegenden Veränderung bisheriger Lebensgewohnheiten und zu einer Herauslösung aus bisherigen Handlungsmustern. Der Wechsel des Betreuten an einen entfernten reizarmen Ort, gepaart mit den Besonderheiten des jeweiligen Gastlandes, seinem kulturellen Hintergrund, bietet die Möglichkeit, die etablierten Gewohnheiten zu verlassen und sich innerhalb neuer Lebensstrukturen neu orientieren zu können. Die Unterbrechung der bisherigen Routine bietet die Möglichkeit, in den Prozess der Neuorientierung zu gehen und Verhaltensänderung zu vollziehen.